Behördenwahnsinn
Aus der #Ukraine #geflüchtete Person hat #Wohnsitzauflage für Stadt 1, Mietvertrag gekündigt, Mietvertragsangebot in Stadt 2. Auf die (an sich chancenlose) Anfrage nach Aufhebung Wohnsitzauflage reagiert Stadt 2 nicht innnerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Dadurch gilt der Umzug nach Gesetz als genehmigt. Stadt 1 verweigert aber schriftliche Bestätigung, dass Stadt 2 nicht reagiert hat. Falls Stadt 1 auf mein schriftliches Donnerwetter nicht reagiert, wird das vor Gericht landen.