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Was mir bei der Diskussion über Gehwegparken nicht einleuchtet: Wenn ich ein Auto besitze, dann muss ich für einen Stellplatz auf meinem Grundstück sorgen. Geht das nicht, dann halt eine Garage anmieten. Oder Stellplatz in einem Parkhaus buchen. Wie kann man auf die Idee kommen, einen Anspruch auf einen Stellplatz auf Gemeingrund zu haben?
Ich baue ja meine Legoeisenbahn ja auch nicht auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem Haus auf, nur weil die Anlage für ein Zimmer zu groß ist. 1/2
Als Antwort auf Landkieker

Häufig war (ist?) es so, dass man n Stellplätze pro Wohnung zu schaffen hatte - ODER gegen eine Ausgleichszahlung diese Pflicht auf die Kommune überging. Die hat die dann durch aggressives Wegsehen umgesetzt.

Leider nicht ganz so einfach.
(Das hier beschreibt das „woher“, es ist keine Argumentation, das jetzt einfach so zu lassen.)

Als Antwort auf Landkieker

@Landkieker Es liegt in Deutschland bei den Bauämter dafür zu sorgen, dass bei Schaffung von neuem Wohnraum genügend Parkplätze geschaffen werden. Die Diskussion entsteht dort, wo Gebäudebestand ist, der vor Einführung diese Bauregeln errichtet wurde. Die Menschen aber verständlicherweise eben auch Auto fahren wollen.
Als Antwort auf Landkieker

Das war bis in die 1960er ja tatsächlich so! Also, man durfte sein Auto schon am Straßenrand kurzparken, aber nicht über Nacht. Das alles haben wir dem Bremer Laternenparker-Urteil von 1966 zu verdanken. Also: das war nicht mal der Gesetzgeber, dem so weitreichende Kompetenz vielleicht zusteht, das war einfach nur Richterrecht.

taz.de/Parkende-Autos/!5968714…