Was mir bei der Diskussion über Gehwegparken nicht einleuchtet: Wenn ich ein Auto besitze, dann muss ich für einen Stellplatz auf meinem Grundstück sorgen. Geht das nicht, dann halt eine Garage anmieten. Oder Stellplatz in einem Parkhaus buchen. Wie kann man auf die Idee kommen, einen Anspruch auf einen Stellplatz auf Gemeingrund zu haben?
Ich baue ja meine Legoeisenbahn ja auch nicht auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem Haus auf, nur weil die Anlage für ein Zimmer zu groß ist. 1/2
Ich baue ja meine Legoeisenbahn ja auch nicht auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem Haus auf, nur weil die Anlage für ein Zimmer zu groß ist. 1/2
Saupreiss #Präparat500
Als Antwort auf Landkieker • • •Häufig war (ist?) es so, dass man n Stellplätze pro Wohnung zu schaffen hatte - ODER gegen eine Ausgleichszahlung diese Pflicht auf die Kommune überging. Die hat die dann durch aggressives Wegsehen umgesetzt.
Leider nicht ganz so einfach.
(Das hier beschreibt das „woher“, es ist keine Argumentation, das jetzt einfach so zu lassen.)
Tobias Ernst
Als Antwort auf Landkieker • •Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️
Als Antwort auf Landkieker • • •Das war bis in die 1960er ja tatsächlich so! Also, man durfte sein Auto schon am Straßenrand kurzparken, aber nicht über Nacht. Das alles haben wir dem Bremer Laternenparker-Urteil von 1966 zu verdanken. Also: das war nicht mal der Gesetzgeber, dem so weitreichende Kompetenz vielleicht zusteht, das war einfach nur Richterrecht.
taz.de/Parkende-Autos/!5968714…
Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt
Ingwar Perowanowitsch (taz)