Weil es hier aufkam und es mich triggert: "Jura-#KI erfindet Fundstellen!1!11!".
Alle Akteure erfinden Fundstellen; immer schon!
Es ist unter Jura-Studis eine Art Sport, die Zitate-Ketten in Kommentaren zu suchen und zu schauen, ob RG/BGH wirklich geschrieben hat, was es angeblich geschrieben haben soll.
Jede Studi-Generation findet hier Fehler (reichlich!). Anwälte (und Gerichte) zitieren laufend Fundstellen und "lügen" über ihren Inhalt.
1/n
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ich möchte sagen: es vergeht kein Tag, an dem nicht Papier mit falschen Fundstellen ein Gericht nicht erreicht oder verlässt und das war auch schon vor KI so.
Außerdem behaupten Anwält:innen (eher allerdings als Richter:innen) falsche Inhalte zu echten Fundstellen. Immer schon.
Der Großvater meiner größeren Hälfte hat das in dein 1950ern praktiziert und dafür sogar eine Liste mit Entscheidungen gehabt, die für jede mögliche Behauptung herhalten mussten entwickelt.
2/n
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Der qualitative inhaltliche Unterschied zwischen diesem Verhalten (also z.B. einem Blindzitat bzw. einer Entstellung des jur. Aussagegehalts) ist mir bisher jedenfalls nicht klar.
Wenn ich mich als Anwältin entscheide, über den juristischen Aussagegehalt einer Fundstelle zu "lügen", war das seit Jahrhunderten i.O.
Wenn ich mir denke: egal ob richtig oder falsch: ist das verwerflich?
Da scheint mir viel Eitelkeit mit im Raum zu stehen, aber klärt mich gerne auf.
3/3
Benjamin Braatz
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Benjamin Braatz • • •@HeptaSean
Das habe ich ja (wieder einmal) gar nicht gesagt.
Und die Frage ist schwierig zu beantworten. Tendenziell würde ich sagen, dass die anwaltliche Lüge über den Aussagengehalt (also die "Lüge über das Recht") aus grundsätzlichen Erwägungen zulässig sein muss. Wie sonst könnte man sonst wirklich über das Recht streiten?
Benjamin Braatz
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ja, okay, Du hast nur /gefragt/, ob das verwerflich sei, und unterstellt, dass die Ablehnung eher mit Eitelkeit zu tun habe.
Warum sollte es nicht möglich sein, über das Recht zu streiten, ohne darüber zu lügen, dass jemand anders schon mal ähnlich argumentiert hat?
Kommt mir – von der Methodik in anderen Wissenschaften kommend, wenn man Jura denn als Wissenschaft sehen mag – schon ziemlich verwerflich vor, bewusst Zitate zu erfinden. Das „lügen“ muss da eigentlich gar nicht in Anführungszeichen stehen.
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Benjamin Braatz • • •@HeptaSean
"Lügen" kann man eigentlich nur über Tatsachen. Das Recht ist eher eine Meinung; deshalb die Anführungsstriche.
Benjamin Braatz
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ob etwas irgendwo steht, ist aber doch eine Frage nach einer Tatsache? … Okay, das ist wahrscheinlich in gewisser Weise ein Spektrum. … Dann ist es das aber nicht nur bei Fundstellen, sondern auch bei Aussagen über die sogenannte Wirklichkeit.
Wenn Jura tatsächlich die Profession ist, möglichst überzeugende Texte zu schreiben, wobei einem völlig egal ist, ob die irgendeinen Bezug zur Realität haben, dann ist das tatsächlich ein denkbares Anwendungsfeld für „KI“.
Weiß aber nicht, ob das für „KI“ oder gegen Jura spricht. Tendiere zu letzterem. Würde mir aber natürlich inkonsequenterweise trotzdem eine Anwält*in wünschen, die gut darin ist, wenn es dazu kommt.
Andreas Kilgus mag das.
Benjamin Braatz
Als Antwort auf Benjamin Braatz • • •But wait! Die /anwaltliche/ Seite der Jurisprudenz wäre dann ein gutes Anwendungsfeld für „KI“, bei der /richterlichen/ würde ich es spontan wesentlich schwieriger finden.
Dort sollte ja gerade ergründet werden, was Recht ist und sein sollte, und nicht einfach nur eine möglichst überzeugende Begründung für eine bereits vorgefasste Meinung gefunden werden.
Andreas Kilgus mag das.
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Benjamin Braatz • • •@HeptaSean
Da bin ich am ehesten bei Dir. Auch ich habe kein Problem damit, die Nutzung von LLMs durch eine:n Spruchrichter.in für moralisch verwerflich zu halten.
Andreas Kilgus mag das.
Jörg Müller
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Andreas Kilgus mag das.
Benjamin Braatz
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Jörg Müller
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Einmal überspitzt formulier könnte man die Kritik an KI in Schriftsätzen auch wie folgt entstellen:
"Als Richterin steht es mir zu, von einem Menschen (über das Recht) belogen zu werden!"
Es fällt mir reichlich schwer, nachzuvollziehen, wie sich diese Kritik legitimiert.
4/3
Regine
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ich sehe da einen sportlichen Ehrgeiz verletzt: wenn mich Menschen an der Nase herumführen und richtig einschätzen, wie sie mich unbemerkt über's Ohr hauen und ich mich dabei vllt auch noch gut fühle, habe ich persönlich da einen gewissen Respekt.
Wenn mir ein Mensch eine dummdreiste Masche hinwirft, die noch dazu von einer Programmierung generiert wurde, dann finde ich das Intelligenz beleidigend und verächtlich.
Der Mensch, der meint, er käme damit durch bleibt der Maßstab.
nowhereman (nicht der andere!)
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Danke für dieses konkrete weitere Beispiel.
Allgemeiner gesprochen, Fakes sind natürlich keine Erfindung des KI-Zeitalters.
Masse statt Klasse ebenso wenig.
Die Kombination von Massenverbreitung mittels Internet und einfacher Erstellung von fundiert wirkenden Unwahrheiten und die alte weitverbreitete Anfälligkeit für den Bestätigungsfehler, bringt gerade eine schwer zu begegnende Melange an gesellschaftlichem Spaltmatrial auf.
Horst Albermann 🇪🇺🇩🇪
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Im (Einzel-) Ergebnis gibt es logischerweise keinen Unterschied. Aber die Automatisierung macht das zu einem flächendeckenden Problem. Reputationsverlust bei fehlerhaften Angaben wird keine Rolle mehr spielen.
Man wird jede so erzeugte Information hinterfragen müssen. D.h. Maschine erzeugt, Mensch prüft. Das entzieht menschlicher Kommunikation die Grundlage und skaliert nicht.
Ein lösbares Problem durch ein unlösbares zu ersetzen … 🙄
rAIner Agentic Quantum Rehak
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Der qualitative Unterschied besteht darin, ob ein Mensch beim Schreiben wert auf Wahrheit legt und sorgfältig arbeitet (auch wenn immer mal Fehler oassieren) oder ob ein Mensch beim Schreiben eine Schreibautomatik nutzt (KI), die qua Architektur am laufenden Band Fehler fabriziert (wie LLMs). Im Zweifel ist immer der Mensch verantwortlich, die Frage ist mMn nur, ob diese grotesk fehlerhaften Systeme nicht einfach geächtet werden sollten in Bereichen wie hier, wo es drauf ankommt.
Siehe auch Zwischen Macht und Mythos – Eine kritische Einordnung aktueller KI-Narrative, soziopolis.de/zwischen-macht-u…
Zwischen Macht und Mythos
www.soziopolis.deMatt
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •kme70
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ergänzend: (jedenfalls in der ersten Instanz) muss Anwältin übrigens weder ein einziges rechtliches Argument führen noch irgendwelche Paragrafen zitieren.
Das könnt ihr unter den Schlagwörtern "daha mihi facta, dabo tibi ius" bzw. "curia novit ius" finden.
Thomas
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •> "… lügen über ihren Inhalt."
Nennt sich das heutzutage nicht "Alternative Realität", Lügen ist doch soo Oldschool!
Regine
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Für mich ein Grund, Jura zu studieren: denn in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wurde ich dafür gemobbt, daß ich nicht nur gewissenhaft allen Quellenangaben nachging, sondern auch die Kontexte überprüft habe, um sagen zu können, wo Autor*innen sich geirrt haben.
Vllt sollte ich doch noch in die Juristerei wechseln ... wäre mal schön, wenn meine detailverliebte Hartnäckigkeit einen direkten Nutzen hätte.
Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Das kenne ich. Gern wird auch was verwendet, was inhaltlich zwar korrekt ist, aber zum aktuellen Fall gar keinen Bezug hat.
Aktuell bei unserem Verein in der Bildabmahnung ein Urteil, wonach auch ein Werk mit niedriger Schöpfungshöhe einen hohen Streitwert haben kann. Allerdings hatte der Verletzer das für kommerzielle Werbung genutzt, also eben ganz anders.
Wenn ich mir das so angucke, was das LG Humbug alles behauptet oder trotz Widerspruch durchgehen lässt, dann bin ich mir auch sicher, dass das von AI Slop nicht unterscheidbar ist.
Ich würde sagen, wer als Anwalt sich bewusst dafür entscheidet, den juristischen Aussagegehalt einer Fundstelle zu entstellen, dann ist das ein direkter Verstoß gegen § 1 BRAO. Je nach Schwere sollte das bis zum befristeten Berufsverbot gehen.
Moeveninsel
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Sensitiver Inhalt
Aljoscha Rittner (beandev)
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ich kann dem Gedankengang des Threads im ganzen nicht folgen, denn gerade als Juristin sollte dir klar sein, wer für Fehler und bewusste Lügen verantwortlich gemacht werden kann und was nicht.
Wenn ein Anwalt lügt, wird es für ihn Konsequenzen haben. Er nimmt diese entweder bewusst im Kauf oder vermeidet in Zukunft sein Fehlverhalten. Dafür gibt es genügend gesetzliche Mittel.
Einem Algorithmus kann man sowas nicht bewusst machen. Dieser macht es immer wieder falsch. Er ist in seiner Form immanent fehlerhaft. (und nein Trainings helfen da nicht). Was ist also die Konsequenz für eine KI, die immer wieder Fehler machen wird, immer wieder falsch arbeitet? Eigentlich wie bei einem Anwalt, oder? Entzug der Zulassung.
🤷
Zeugs
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •ist das irgendwo nachgewiesen oder nur eine Behauptung: "Alle Akteure erfinden Fundstellen; immer schon!"
Deise Kapitulation vor KI bullshit ist echt peinlich.
Die grünen müssen jetzt also auch das Lied der Techfaschisten zur Verantwortungsdiffusion mitpfeifen. Sehr informativ.
Hendrik Weimer
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Wir haben in der akademischen Welt ein ähnliches Problem mit halluzinierten Zitaten von wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Ich sehe aber da einen qualitativen Unterschied zwischen einer Falschaussage über den Inhalt einer Quelle und einer Falschaussage über die Quelle selbst. Eine Falschaussage über eine Quelle kann schnell widerlegt werden indem man bei der Quelle nachliest, das ist oft auch mit nur einem Mausklick möglich.
Wenn man die Quelle nicht finden kann, ist das ein ganz anderes Problem. Existiert die Quelle wirklich nicht oder ist man nur nicht in der Lage, diese zu finden? Auch elektronische Datensätze von Veröffentlichungen oder Urteilen enthalten mitunter Fehler und sind auch regelmäßig nur als Best-Effort-Angebot von irgendwelchen kommerziellen DIenstleistern verfügbar.
Der Aufwand, den komplett halluzinierte Referenzen auf Empfängerseite erzeugen, ist ungleich größer als eine Falschaussage über den Inhalt der Referenz.
Duke of Germany 💫
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •"Jura-KI erfindet Fundstellen"
=> Menschen finden es nicht ok, dass eine KI "lügt".
Aber diese Beschwerde geht nicht klar, weil im Jura-Bereich ja sowieso schon von Menschen gelogen wird?
Auch wenn die Kritik von "Nichteingeweihten" einem Jura-Profi ungelenk vorkommen mag, weil ja "sowieso gelogen wird":
Ich finde es ganz normal und menschlich, dass man systematisches Lügen ablehnt. Und umso mehr, wenn es durch KI-Nutzung jetzt auch noch verstärkt wird.
@AwetTesfaiesus
Pluto
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Mathias Hasselmann
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Ziemlich irritierender Take für eine Bundestagsabgeordnete: "Lügen ist okay".
Eventuell magst Du Deinen Take nochmal hinterfragen.
Openhuman
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Andreas Margraf
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Das Prinzip gilt auch für die meisten anderen Wissenschaften, selbst MINT-Fächer:
Paper werden ungelesen zitiert.
Einzelne Titel bekommen so eine riesige Zahl an Zitaten zusammen, ohne im Ansatz die wissenschaftliche Grundlagen zu liefern.
Das schaukelt sich dann schnell auf, getreu dem Mott:
"Das wurde so oft zitiert, das muss gut sein".
elala@nrw.social
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Tobias Ernst
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • •mögen das
Awet Tesfaiesus, MdB und Oliver Klee mögen das.
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Tobias Ernst • • •@tobifant
Aber das ist mir schon in der Praxis reichlich oft begegnet, dass es an der Fundstelle nichts oder nicht annähernd das zitierte gefunden wurde.
Ich frage mich schon, wie oft wir in der Jura-Bubble da einander zu wohlwollend ein Versehen unterstellen.
MvRiederberg
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Das Problem bei KI in meinen Augen: die erfindet, weil das "gut aussieht" mit vielen Belegen. Und darauf ist unsere Fehlerheuristik nicht vorbereitet.
Rainer Blankenagel
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Das ist nicht das Gleiche.
Entscheidender Unterschied: Eine Anwältin *kann sich dafür entscheiden*, nicht zu lügen (und wird das in der Regel auch tun) - die KI kann das nicht.
Ein Anwalt *kann* durch Konsequenzen dazu motiviert werden, nicht zu lügen - für die KI gilt das nicht.
Die von Dir beschriebene Situation (die ich nicht anzweifle) braucht nicht weniger Kritik an KI, sondern mehr an Anwälten.
Awet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Der Kollege hier hat meinen Punkt möglicherweise besser gemacht. Ich denke, er sieht es ähnlich, wie ich:
INSTA:
instagram.com/reels/DTFw8Y4lJ2…
YT:
youtube.com/shorts/3ro8TFTmYyA
Mike Rafi on Instagram: "AI Lawyer Cases #lawyer #law #court #attorney #personalinjurylawyer"
InstagramAwet Tesfaiesus, MdB
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Also gut, nachdem es jetzt so oft auf dieselbe Weise missverstanden wurde, lag es offensichtlich an meinem missglückten Einrahmung:
Ich empfinde den Vorhalt der "von KI erfundenen Fundstellen" als praktizierte Bigotterie. Er rückt den status quo nämlich in ein besseres Lichte als er es verdient.
Ich hoffe, ich konnte das klarstellen.
Ich bin mit dieser Kritik m.E. auch nicht allein: instagram.com/reels/DTFw8Y4lJ2…
Mike Rafi on Instagram: "AI Lawyer Cases #lawyer #law #court #attorney #personalinjurylawyer"
Instagramageofcool
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Opa Gollum Catuvolcus DN9MS
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •Wintermute
Als Antwort auf Awet Tesfaiesus, MdB • • •