"Allein im vergangenen Jahr hat das Europäische Patentamt (EPA) 40 neue Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Damit setzt das EPA seine umstrittene Vergabepraxis fort – obwohl Patente auf Pflanzen traditioneller Züchtung nach dem Europäischen Patentübereinkommen eigentlich verboten sind."

#patente #eu #pflanzen

umweltinstitut.org/landwirtsch…

Als Antwort auf why-not @Heike

@why-not @Heike Die Formulierung "EPA erteilt obwohl eigentlich verboten" ist in höchstem Maße irreführend. Ich hab jetzt extra das Erteilungsverfahren gelesen. In der Entscheidung G2/13 gab es eine Abkehr von der älteren Praxis hin zu einer Klarstellung, dass traditionell gezüchtete Pflanzen eben nicht patentfähig sind, und das in dem Urteil vom Umweltinstitut beispielhaft aufgeführte Patent ist ein Altfall, auf den die neue Rechtslage nach G/13 noch nicht anwendbar ist. Selbst wenn aus der EP3054766 nun gegen einen Spinatzüchter geklagt würde, ist davon auszugehen, dass dieser nicht der Patentverletzung für schuldig gefunden würde, wenn ihm nicht nachgewiesen kann, den Spinat in dem in der EP3054766 nämlich auch angegebenen gentechnischen Verfahren gewonnen zu haben und das Verletzungsgericht überzeugt ist, dass er den unter den Patentanspruch fallenden Spinat in einem traditionellen Züchtungsverfahren gewonnen hat. Warum schreib ich das? Ich unterstütze die Kausa, natürliche Züchtungsverfahren von Patentschutz freizuhalten, und verstehe, dass hierfür auch lautstarker Aktivismus notwendig ist, dennoch wäre es schön, wenn man hierbei die Rechtslage korrekt darstellt und bei der Wahrheit bleibt. #pflanzen #patente #EPO
Als Antwort auf why-not @Heike

@why-not @Heike Das Patentierungsverbot für klassische Zuchtverfahren ist ein alter Hut. In jüngster Zeit wurde versucht, dieses Verbot zu umgehen, indem nicht das Verfahren, sondern direkt die Pflanzen patentiert werden sollen. Das hat das EPO schon vorher nicht gerne geschehen lassen, so wurde auch die EP3054766 nur erteilt, weil der Anmelder nachweisen konnte, dass es zumindest ein technisches Verfahren zur Herstellung dieser Sorte gibt. Die Entscheidung G3/19 stellt klar, dass "plants, plant material, and animals exclusively obtained by an essentially biological process are not patentable". An diese Rechtsprechung hält sich das EPO, deswegen ist die Insutionation, dass das EPO as erteilt,w as es eigentlich nicht erteilen darf, schlicht falsch. Die G3/19 gilt für alle Patentanmeldungen, die nach 2017 eingereicht wurden (EP3054766 ist älter, wobei EP3054766 auch nach der Rechtslagenänderung erteilungsfähig gewesen wäre, da das "exclusively" nicht gegeben ist; in der Anmeldung ist ein gentechnisches Verfahren zum Erlangen dieser Sorte angegeben). Ich würde erwarten, dass im Verletzungsfalle bei einem Patent der EP3054766 der Verletzungsfall nur dann als gegeben gesehen wird, wenn die entsprechende Pflanze auf technische Weise und nicht allein durch natürliche Zuchtverfahren erlangt wurde. Diese Frage würde von den nationalen Verletzungsgerichten oder vor dem Unified Patent Court entschieden und nicht vom EPO.